Damit das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird, kann der behandelnde Hausarzt einen Pflegedienst mit der Durchführung bestimmter Leistungen beauftragen.
Diese Leistungen stehen nicht in Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit und werden daher im Rahmen der Krankenversicherungsleistungen übernommen.
Dies bedeutet konkret, dass Sie diese Leistungen auch abrufen können, wenn Sie keinen Grundpflegebedarf haben.
Nachfolgend führen wir verschiedene Leistungen auf.

Unsere Leistungen:
• Verbandswechsel
• Dekubitusversorgung
• Insulingabe nach Blutzuckermessung
• Katheterisierung
• Medikamentengabe
• Absaugen
• Einläufe
• Überprüfung der Vitalwerte
• Kompressionsverbände
• Sondenversorgung bei künstlicher Ernährung
• Portpflege
• Stomaversorgung